Lärm am Brüsseler Platz: Außengastro bleibt eingeschränkt
Veröffentlicht: Freitag, 25.07.2025 16:13
Am Brüsseler Platz in Köln bleibt die Außengastronomie weiterhin eingeschränkt. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe verhältnismäßig sind.

Der Streit um die Lautstärke am Brüsseler Platz in Köln beschäftigt seit Jahren Anwohner, Gastronomen und die Stadtverwaltung. Nun hat das Verwaltungsgericht Köln ein Urteil gefällt: Die Außengastronomie am Brüsseler Platz muss weiterhin um 22 Uhr schließen.
Die Stadt Köln hatte bereits in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Lärmbelastung in dem beliebten Ausgehviertel zu reduzieren. Dazu gehörten ein Verweilverbot, ein Alkoholverbot und Einschränkungen für die Außengastronomie. Eine Gaststättenbetreiberin hatte gegen die Regelungen geklagt, doch das Gericht entschied zugunsten der Stadt.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit dem Schutz der Nachtruhe, der als verhältnismäßig angesehen wird – auch wenn dies für die Gastronomen finanzielle Einbußen bedeutet. Bereits 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Stadt verpflichtet, ab 22 Uhr Lärmschutzmaßnahmen auf dem Brüsseler Platz umzusetzen.
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