Kölner Sperrzone für Leihräder- und Roller

In Köln dürfen während des Straßenkarnevals in bestimmten Bereichen keine Leihräder und Roller abgestellt werden. Wer sich nicht daran hält, muss 20 Euro Strafe zahlen.

© KVB

Keine Leihräder an Karenevals-Hotsspots

Die Vorbereitungen für den Straßenkarneval in Köln laufen auf Hochtouren. Die Stadt richtet auch in diesem Jahr wieder Sperrzonen für Leihräder und Roller ein. An den Hotspots dürfen sie nicht abgestellt werden. Verstöße kosten 20 Euro. Betroffen sind ab Mittwoch (11. Februar) die Bereiche um den Alter Markt, Heumarkt und Dom. Aber auch entlang der Zülpicher Straße, an den Uniwiesen und im Quartier Latäng. Außerdem rund um den Chlodwigplatz, an der Severinstraße, am Rudolfplatz und rund um den Friesenplatz.

Die Ausleihe und Rückgabe des KVB-Rades in diesen Zonen ist ab Mittwoch, 11. Februar, bis Mittwoch, 17. Februar, nicht möglich. Für die Nutzung des KVB-Rades sind die Sperrzonen in die Software eingearbeitet. Wer sein KVB-Rad in einer der Sperrzonen abstellt, der bekommt sofort die 20 Euro Strafe auf die App.

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