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Angeklagter soll Geliebten erstochen haben
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Das Kölner Landgericht hat sich am Freitag (13.12.) erneut mit einem Totschlagsfall aus dem Jahr 2022 befasst. Ein Mann hatte damals seinen Geliebten erstochen, nachdem dieser gedroht hatte, die jahrelange homosexuelle Beziehung der Frau des Angeklagten zu offenbaren.
Im Herbst des vergangenen Jahres wurde der Mann bereits zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Doch seine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) war erfolgreich. Der BGH bemängelte, dass die Kammer nicht ausreichend begründet habe, warum die Tat nicht als minder schwerer Fall eingestuft wurde.
Jetzt haben die Richter erneut geurteilt. Jetzt muss der Mann für sechs Jahre in Haft - statt siebeneinhalb.
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