Kölner Landgericht: Keine Haftung bei umgekipptem E-Scooter

Ein umgekippter E-Scooter beschädigt ein Auto in Köln – doch wer haftet? Ein Urteil des Kölner Landgerichts sorgt für Klarheit. Der Kläger geht leer aus.



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Urteil zu Schäden durch E-Scooter

Wenn ein parkender E-Scooter auf ein Auto kippt, hat der Autobesitzer das Nachsehen. Denn ohne Verursacher wird es schwierig mit der Haftung - drauf hat jetzt das Kölner Landgericht hingewiesen. Dort hatte ein Autobesitzer geklagt, weil sein Auto durch einen umkippenden E-Scooter beschädigt worden war.

Daraufhin hatte der Mann die Haftpflichtversicherung der Verleihfirma des E-Scooters verklagt - und war leer ausgegangen. Denn sowohl das Kölner Amts- als auch das Landgericht haben die Klage zurückgewiesen. Die Versicherung des Verleihers hafte in diesem Fall nicht, denn der E-Scooter sei ordnungsgemäß abgestellt worden. Wer ihn gegen den Wagen gekippt habe, sei unklar. Vielleicht war es ein Windstoß oder ein unbekannter Dritter, so die Richter. Jedenfalls sei weder der Verleihfirma noch dem letzten Mieter des Gefährts ein Vorwurf zu machen.

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