Köln: Urteil im Prozess um abgebissenes Ohr an Karneval
Veröffentlicht: Dienstag, 23.04.2024 18:46
Bei einem Streit an Karneval hatte ein Mann einem anderen die linke Ohrmuschel abgebissen – jetzt wurde er zu knapp zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und muss Schadensersatz zahlen.

Wie viel, wird noch gesondert ermittelt. Wieso es vor zwei Jahren zu der Schlägerei an Weiberfastnacht kam, konnte bei der Verhandlung nicht genau geklärt werden. Das 24 Jahre alte Opfer behauptet, er habe auf den Uni-Wiesen nur eine Auseinandersetzung zwischen einem Bekannten und dem Angeklagten schlichten wollen. Der 28-Jährige Täter sagte, er sei von dem anderen so fest umklammert worden, dass er sich nicht anders zu helfen wusste, als dem Kontrahenten ins Ohr zu beißen. Es tue ihm auch leid. Das Ohr konnte später mit eigenem Knorpel aus den Rippen des Mannes rekonstruiert werden.