Köln: Urteil im Missbrauchskomplex Wermelskirchen bestätigt

Es ging um sexuellen Missbrauch von Säuglingen und Kleinkindern in mehr als 100 Fällen. Jetzt muss der ehemalige Babysitter im Missbrauchskomplex Wemelskirchen für 14 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Anschließend folgt die Sicherungsverwahrung.

Nach dem Urteil des Kölner Landgerichts vor einem Jahr war der Angeklagte in Revision gegangen, der BGH hat diese Revision aber jetzt verworfen und damit das Urteil der Kölner Richter bestätigt. Den Opfern soll der Serientäter laut des Urteils vom letzten Jahr Schmerzensgeld zahlen.

Nach damaliger Einschätzung des Richters gehörten die Taten des Mannes zum Schlimmsten, womit spezialisierte Ermittler in vielen Jahren konfrontiert waren. Der Mann hatte sich online als Babysitter angeboten und so Kontakt zu seinen späteren Opfern aufgenommen. Die Taten hielt der Wermelskirchener auf Video fest. Im Prozess hatte er ein Geständnis abgelegt.

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