Kölner Landgericht: Bienen auf Balkon nur mit Erlaubnis

Ein Urteil aus Köln sorgt für Diskussionen: In einer Wohnanlage eskaliert ein Streit um Bienenkästen auf dem Balkon. Die Entscheidung des Landgerichts hat weitreichende Folgen – und lässt dennoch eine Hintertür offen.

© Pixabay (Symbolbild)

Gericht bestätigt Einschränkungen für Balkon-Imkerei

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Bienenkästen auf dem Balkon einer Wohnanlage in Köln nicht ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft aufgestellt werden dürfen. Damit bestätigte das Gericht im Wesentlichen ein früheres Urteil des Amtsgerichts Köln.

Im konkreten Fall hatten Miteigentümer einer Kölner Wohnanlage mehrere Bienenkästen auf ihrem Balkon platziert. Andere Eigentümer fühlten sich durch die Bienen gestört und klagten. Das Gericht stellte klar: Sobald sich Nachbarn durch die Bienenhaltung beeinträchtigt fühlen könnten, ist die Balkon-Imkerei ohne gemeinschaftliche Erlaubnis nicht zulässig.

Auch ein Schild mit der Aufschrift „Honig aus eigener Imkerei“ im Treppenhaus muss entfernt werden, da hierfür ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig gewesen wäre.

Das Gericht betonte jedoch, dass die Imkerei nicht grundsätzlich verboten ist. Treffen mit anderen Imkern oder das Aufstellen mehrerer Bienenkästen bedeuten nicht automatisch, dass ein Gewerbe betrieben wird.

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