Köln: Urteil gegen Enkeltrickbetrüger

Enkeltrickbetrüger und Schockanrufer machen auch an Rhein und Erft immer wieder Beute. Jetzt ist ein Mittäter vom Kölner Landgericht verurteilt worden.

© sabinevanerp / pixabay

Der 49-Jährige muss für vier Jahre und acht Monate in Haft, unter anderem wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche. Das Gericht war davon überzeugt, dass er im vergangenen Jahr von März bis Juni Teil einer Gruppe war, die mit Enkeltricks und Schockanrufen Geld und Schmuck von älteren Menschen erbeutet hat. Der Mann hatte von den sogenannten Abholern die Tatbeute angenommen und anschließend an die Hintermänner überbracht. Insgesamt soll er fast 130.000 Euro an Tatbeute erhalten haben. 

Weitere Meldungen