Köln: Prozess um Karnevalsmord von 1988 startet

Lange hatte die Polizei keine Spur zum Täter – jetzt kommt der Karnevalsmord von 1988 vor Gericht.

© Radio Erft

Der heute 56 Jahre alte Angeklagte soll damals die junge Petra Nohl erwürgt haben - aus Habgier und niedrigen Beweggründen. Laut Staatsanwaltschaft wollte der Mann an die Wertsachen der 24-Jährigen kommen - unter anderem ihren Brustbeutel mit 100 D-Mark darin. Der Fall hatte damals auch Schlagzeilen gemacht, weil die Schull- und Veedelszöch genau am Tatort mit der Leiche hinter einem Bierstand vorbeigezogen waren. Den entscheidenden Hinweis gab ein Zuschauer der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY...ungelöst", wo der Fall vorgestellt wurde. Ein Anrufer berichtete, dass sein früherer Kumpel der jungen Frau damals von einem Taxistand aus gefolgt sei und in den folgenden Tagen sein Aussehen verändert habe. Ohne den Zeugen wäre man nie auf den Verdächtigen gekommen, sagen die Ermittler. Ein DNA-Abgleich mit an der Leiche gesicherten Spuren ergab dann einen Treffer. Seit einiger Zeit schauen viele Polizeibehörden verstärkt auf „Cold Cases“. Vor allem durch die heutigen Möglichkeiten der Genanalyse besteht oft neue Hoffnung, doch noch den Täter zu finden.

Ermittler lassen nicht locker

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte vor zwei Jahren eine Reihe pensionierter Mordermittler eingestellt, die ungeklärte Tötungsdelikte seit 1970 noch mal unter die Lupe nehmen sollten. Ergebnis: Bei jedem dritten von mehr als 1100 ungelösten Mordfällen sahen die „Rentner-Cops“ Aufklärungschancen. Durch die Vorarbeit der Pensionäre landeten allein bei der Kölner Einheit fast 200 Altfälle, von denen ein Teil nun nach und nach erneut untersucht werden soll. Der Karnevalsmord zeige, dass es sich lohne, auch nach Jahrzehnten mit einem Verbrechen an die Öffentlichkeit zu gehen: Manche Mitwisser plage das schlechte Gewissen oder sie hätten das Geschehene verdrängt - und durch die Fernsehsendung komme das Ganze bei ihnen dann wieder hoch. Zudem veränderten sich im Laufe der Zeit manchmal die Beziehungen zwischen Menschen, so dass man den Anderen nicht mehr schützen wolle - im Fall des Karnevalsmords etwa seien der Zeuge und der Verdächtige nicht mehr befreundet.

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