Köln: Polizei legt Beschwerde gegen Auflage ein

Der Kölner Neumarkt gilt als Kriminalitätsschwerpunkt und darf deshalb per Video überwacht werden. Das Kölner Verwaltungsgericht hat der Polizei allerdings aufgetragen, die Bilder von Haus- und Geschäftseingängen zu verpixeln. 

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Das gilt auch für den Eingang des Gesundheitsamtes und die Kennzeichen der Autos. Dagegen hat die Kölner Polizei jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. Denn mit dieser Auflage seien weite Teile des Neumarktes von der Videobeobachtung faktisch ausgeschlossen, so Polizeipräsident Uwe Jacobs. Der Neumarkt locke aber durch seine vielen Zugänge zur U-Bahn als Fluchtmöglichkeit potentielle Täter an. Jetzt muss die Polizei ihre Beschwerde begründen, bevor die Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster den Kölner Fall verhandel können.

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