Köln: Oberverwaltungsgericht entscheidet für Volksbühne

Seit mehreren Jahren streiten sich die Volksbühne am Rudolfplatz in Köln und mehrere Nachbarn um das Thema Lärm. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht in Münster für die Volksbühne entschieden und die Klagen der beiden Nachbarn abgewiesen. 

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So hat das Gericht entschieden, dass die Wohnnutzung in einem Nachbargebäude rechtswidrig ist und die Baugenehmigung dafür aufgehoben. Daher könne der Eigentümer der Wohnung, der wiederum gegen eine Baugenehmigung der Volksbühne wegen Lärmbelästigung geklagt hatte, sich nicht auf eine schutzwürdige Rechtsposition berufen. Denn eine unmittelbar benachbarte Wohnung sei nicht mit einem Konzert-Betrieb in der Volksbühne vereinbar. Außerdem sei der jetzt genehmigte Betrieb für Konzerte bis 22 Uhr rechtlich unbendenklich, weil dadurch die Richtwerte für Lärm in der Wohnung des Klägers nicht überschritten werden. Gegen alle Urteile hat das Oberverwaltungsgericht keine Revision zugelassen. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.



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