Köln: Oberlandesgericht schützt Frauen vor Beleidigungen

Dürfen Frauen als „Menschen zweiter Klasse“, „minderwertige Menschen“ und den „Tieren näherstehend“ bezeichnet werden? Definitiv nein, sagt das Oberlandesgericht in Köln und hebt damit einen Freispruch durch das Bonner Landgericht auf.

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Der Angeklagte hatte sich auf einer Homepage in dieser Form abwertend über Frauen ausgelassen. Zuerst hatte ihn das Bonner Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, er ging aber Revision und wurde vom Landgericht freigesprochen. Jetzt also die klare Ansage vom Oberlandesgericht, das nochmal betont: solche Aussagen greifen Frauen in ihrer Menschenwürde an und deshalb könnte es sich um Volksverhetzung handeln. Jetzt muss wieder das Bonner Landgericht über den Fall verhandeln.


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