Köln: Neue Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum

Auf das Erzbistum Köln kommt eine weitere Schmerzensgeldklage zu. Die frühere Pflegetochter eines bereits verurteilten ehemaligen Priesters verlange 830.000 Euro als Entschädigung für das ihr zugefügte körperliche und seelische Leid, heißt es vom Kölner Landgericht.

Laut Medienberichten soll der Priester die Klägerin in den 70er und 80er Jahre mehrfach missbraucht haben. Weil der Fall straf- und zivilrechtlich verjährt sei, müsse das Erzbistum aber auf die Einrede der Verjährung verzichten, damit ein Schadenersatzprozess geführt werden kann. In einem anderen Fall hatte das Erzbistum schon entschieden, keine Verjährung geltend zu machen. Schon im Februar letzten Jahres war der betroffene Priester vom Landgericht Köln zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht – der Priester wurde inzwischen auch aus dem Klerikerstand entlassen.

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