Köln: Meta darf Nutzerbeiträge für KI-Training verwenden

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass der Facebook-Konzern Meta Nutzerbeiträge aus Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software Meta AI verwenden darf. Die Verbraucherzentrale klagte wegen Datenschutzbedenken.


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Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Facebook-Konzern Meta Nutzerbeiträge aus Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software Meta AI verwenden darf. Meta will am kommenden Dienstag damit beginnen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hatte ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht begründet. Die Richter sahen das nicht gegeben. Meta hatte angekündigt, ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram öffentliche Beiträge erwachsener Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden.

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