Köln: Lebenslange Haftstrafen für Folter-WG-Bewohner
Veröffentlicht: Montag, 05.02.2024 16:10
Eine junge Frau wird in Höhenberg von zwei weiteren Frauen und zwei Männern in einer Wohnung quasi gefangen gehalten. Sie wird misshandelt, geschlagen und schikaniert. Am Ende ist sie Tod.

Das Kölner Landgericht hat Montagnachmittag im "Folter-WG-Prozess" zwei Schwestern und einen Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann und eine der Frauen müssen zudem in die Sicherungsverwahrung. Damit werden die beiden nach Ende ihrer Haftstrafe in den Maßregelvollzug überstellt. Hintergrund ist eine Vorverurteilung des Paars durch das Landgericht Essen vom Dezember 2022. Wegen ähnlich gelagerter Gewalttaten waren beide damals zu jeweils dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Ein weiterer Angeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es handelt sich dabei um den geistig eingeschränkten Ex-Freud des Opfers. Er soll selber vom Rest der WG malträtiert worden sein.
Laut der Urteilsbegründung waren eine 35 Jahre alte Deutsche und ihr deutsch-italienischer Lebensgefährte im Verlauf des Jahres 2019 in die Kölner Wohnung des späteren Opfers und ihres Freundes eingezogen und hatten «mehr und mehr die Kontrolle übernommen». Eine 32-Jährige war im Frühjahr 2020 ebenfalls in die Wohnung gezogen, nachdem sie aufgrund von Mietrückständen ihre Wohnung in Gelsenkirchen verloren hatte.
In der Folge hätten die Schwestern und der 31-Jährige «ein Klima des Hasses» gegen das spätere Opfer hergestellt und den 28 Jahre alten Mitangeklagten gegen seine Freundin aufgehetzt. Die junge Frau sei von den vier Angeklagten unter anderem mit einer Hundeleine geschlagen und mit Stahlkappen-Stiefeln getreten worden. Zudem sei der 21-Jährigen Trinken und Nahrung verwehrt worden, sodass sie «quälenden Durst» erlitten habe, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Auch habe die 21-Jährige nur mit Erlaubnis ihrer Peiniger zur Toilette gehen dürfen. «Dass Menschen sich solche Gewalttaten ausdenken und in die Tat umsetzen, erfüllt die Kammer mit Entsetzen», machte die Vorsitzende Richterin deutlich.
Die 21-Jährige war schließlich nach einem Hinweis einer Bekannten von der Polizei aus der Wohnung befreit und in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort erlag die Frau Anfang Juli 2020 ihren Verletzungen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision kann eingelegt werden.