Köln: Kündigung wegen "geklautem" Bürostuhl unwirksam

Im Rechtsstreit um die Kündigung wegen eines mitgenommenen Bürostuhls hat das Erzbistum Köln eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Köln gab der Klage der Mitarbeiterin statt. Die Kündigung der Justiziarin sei unwirksam, befanden die Richter.

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Zwar hätte die Frau ihren rückenschonenden Bürostuhl nicht ohne Absprache mitnehmen dürfen – aber ein Grund für eine Kündigung sei das nicht. Die Situation sei damals eine Besondere gewesen: die Frau sollte wegen Corona schnell ins Homeoffice - die notwendige Ausstattung habe das Bistum aber so kurzfristig nicht zur Verfügung gestellt. Außerdem forderte die Frau 50.000 Euro Schmerzensgeld. Die Justiziarin leidet nach Angaben ihres Verteidigers an einer PTBS, weil sie jahrelang an der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum mitgearbeitet habe. Das wiesen die Richter aber ab.

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