Köln: Gericht entscheidet pro Woelki

Die Bild-Zeitung darf bestimmte Äußerungen über den Kölner Kardinal Woelki nicht mehr verbreiten. Die fraglichen Passagen verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kardinals, entschied vorhin das Kölner Landgericht.

© Erzbistum Köln (c) Jo Schwartz

In dem Bericht der Zeitung ging es um die Beförderung eines umstrittenen Pfarrers. Der hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt, außerdem gab es Missbrauchsvorwürfe gegen ihn, die Polizei hatte ein Schreiben geschickt und davor gewarnt, ihn in der Nähe von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Laut Bild hatte Woelki das alles gewusst – und den Mann trotzdem befördert. Der Kardinal hatte das bestritten und jetzt bekam er vor Gericht Recht, die Zeitung habe ein Fehlverhalten von Woelki nicht beweisen können.

In dem Verfahren war der Kardinal Ende März selbst vor Gericht aufgetreten und hatte Fragen beantwortet, das ist sehr ungewöhnlich für einen Mann in seiner Position. Woelki steht seit längerer Zeit unter Druck. Unter anderem wird sein Umgang mit Missbrauchsvorwürfen kritisiert. Papst Franziskus hatte ihn vor einiger Zeit aufgefordert, ein Rücktrittsgesuch bei ihm einzureichen. Das hat Woelki getan. Der Papst hat bisher aber nicht entschieden, ob er es annimmt - stattdessen will er nach eigenem Bekunden warten, bis sich die Lage im Erzbistum Köln beruhigt hat.

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