Köln: Fristlose Kündigung ist unwirksam

Die Kündigung einer Mitarbeiterin der Stadt Köln ist unwirksam – das hat das Kölner Amtsgericht jetzt entschieden. Die Stadt hatte die Frau fristlos entlassen, weil sie im November in Potsdam an dem umstrittenen Treffen mit mutmaßlichen Rechtsextremen zum Thema „Remigration“ teilgenommen hatte.

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Laut der Stadt habe die 64-Jährige damit gegen ihre Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen. Das sahen die Richter anders. Danach rechtfertige die alleinige Teilnahme an dem Treffen keine außerordentliche Kündigung, so das Amtsgericht. Denn nur durch die Teilnahme lasse sich noch nicht ableiten, dass die Mitarbeiterin mit den Inhalten der verfassungsfeindlichen Beiträge übereinstimme, heißt es weiter. Aktuell ist noch offen, ob die Stadt Köln gegen das Urteil in Berufung geht.

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