Köln: Ex-Polizeipräsident Albers erzielt Erfolg in Karlsruhe

Nach der Kölner Silvesternacht und den massiven sexuellen Übergriffen zum Jahreswechsel 2015/16 hatte die damalige Landesregierung den Kölner Polizeipräsidenten Albers in den Ruhestand versetzt. Albers hatte dagegen geklagt und jetzt hat er einen juristischen Teilerfolg erzielt.

Denn er konnte nur in den Ruhestand versetzt werden, weil Albers als politischer Beamter eingestuft wurde. Und genau das verstößt gegen das Grundgesetz, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht. Damit können jetzt die Richter am Oberverwaltungsgericht die Klage von Albers weiter verhandeln. Nach dem Beschluss aus Karlsruhe dürften die Richter am OVG jetzt Albers’ Versetzung in den Ruhestand für ungültig erklären.

 

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