Köln: Erzbistum muss 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Das Kölner Landgericht hat das Erzbistum Köln zu einer Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an ein Missbrauchsopfer verurteilt. Der ehemalige Messdiener hatte 750.000 Euro Schmerzensgeld für erlittenen sexuellen Missbrauch gefordert.

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Das Gericht hatte zuvor bereits entschieden, dass der heute 62-Jährige Anrecht auf Schmerzensgeld hat. Laut Klageschrift sei der Mann in den 1970er Jahren in mehr als 300 Fällen Opfer sexualisierter Gewalt durch einen katholischen Priester geworden. Schon vorher habe es Gerüchte über Missbrauchshandlungen des mittlerweile verstorbenen Geistlichen gegeben. Dennoch habe das Erzbistum ihn weiter in der Seelsorge eingesetzt, weshalb das Erzbistum für die begangenen Taten haften müsse, hieß es zuvor von der Klägerseite.

Urteil hat Signalwirkung

Dass das Erzbistum jetzt mehrere Hunderttausend Euro zahlen muss, ist ein Signal für die gesamte katholische Kirche in Deutschland. Bislang leistete die Kirche freiwillige Zahlungen, sogenannte Anerkennungsleistungen, die sich aber nicht in dieser Höhe bewegt haben. In 143 Fällen wurden bislang Summen von mehr als 50.000 Euro zuerkannt, in 24 Fällen ging es um mehr als 100.000 Euro. Betroffene haben diese Zahlungen immer wieder als zu gering kritisiert.

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