Köln: Anklage nach Tod durch Glukoselösung

Eine Apothekerin aus Köln muss sich ab Mitte Juni vor dem Kölner Landgericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, durch die Abgabe von verunreinigter Glukoselösung für den Tod einer schwangeren Frau und deren Kindes verantwortlich zu sein.

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Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage in zwei Fällen erhoben. So soll die Apothekerin der Heilig-Geist Apotheke in Longerich durch Fahrlässigkeit den Tod bzw. die Körperverletzung von zwei Kundinnen der Apotheke verursacht haben. Laut Anklage habe sie unbewusst durch eine sorgfaltswiedrige Verwechslung der Standgefäße die Glukoselösung mit Lidocain verunreinigt haben. Im zweiten Fall bewertet die Staatsanwaltschaft das weitere Verhalten der Frau als versuchten Mord durch Unterlassen. Denn sie habe das behandelnde Krankenhaus nicht über die Verunreinigung der Glukoselösung mit dem giftigen Lidocain informiert, heißt es. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte die Schwangere möglicherweise gegen die Vergiftung behandelt werden können. 21 Verhandlungstage sind in dem Prozess am dem 16. Juni angesetzt, es werden viele Zeugen und Sachverständige gehört. 

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