Keine Straßenmaler mehr am Kölner Dom
Veröffentlicht: Freitag, 15.11.2024 15:17
Der Rat der Stadt Köln hat neue Regelungen für Straßenkunst und Lachgas-Konsum beschlossen. Straßenmalerei ist im Domumfeld verboten, Straßenmusik nur an bestimmten Orten erlaubt.

Auch die Straßenmusik in Köln wird eingeschränkt
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November 2024, Änderungen der Kölner Stadtordnung (KSO) beschlossen. Für das Domumfeld gilt künftig, dass Straßenmalerei dort nicht mehr erlaubt ist, ausgenommen ist der Roncalliplatz. Straßenmusik wird künftig auch in der Altstadt nur an den gekennzeichneten Orten erlaubt sein. Neben den bereits bestehenden vier erlaubten Spielorten rund um den Dom kommt einer „In der Höhle“ hinzu. Außerdem bleibt es im Rheingarten erlaubt, zu musizieren.
Lachgas den Kamof angesagt
Störendes Verhalten wegen Lachgas-Konsum in der Öffentlichkeit wird künftig im gesamten Stadtgebiet untersagt und kann ordnungsbehördlich geahndet werden. Dies betrifft zum Beispiel Verunreinigungen, Vermüllung, Grölen, Belästigung von anderen Personen, Gefährdung anderer Personen durch Herumliegenlassen von leeren Kartuschen und Gasflaschen. Bisher bezog sich die Stadtordnung ausschließlich auf störendes Verhalten in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol, Drogen und ähnlichen Substanzen.


