Infos zu Stichwahl im Rhein-Erft-Kreis

Im Rhein-Erft-Kreis steht in knapp zwei Wochen die Stichwahl zur Kommunalwahl an - es geht um das Bürgermeisteramt in mehreren Städten und um den Posten des Landrats. Wähler müssen dabei ein paar Dinge beachten.

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Im Rhein-Erft-Kreis findet in knapp zwei Wochen die Stichwahl zur Kommunalwahl statt. Dabei geht es um das Amt des Landrats sowie in einigen Städten um das Bürgermeisteramt. In Bergheim, Brühl, Frechen, Kerpen und Pulheim konnte kein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen erzielen.

Für die Wähler bedeutet das, dass sie ein zweites Mal ihre Stimme abgeben können. Wer bereits bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für die mögliche Stichwahl mitbeantragt hat, erhält diese automatisch zugeschickt.

Wer hingegen keine Unterlagen beantragt hat, aber per Brief wählen möchte, muss die Briefwahlunterlagen jetzt neu beantragen. Laut Angaben des Kreises werden die Stimmzettel voraussichtlich bis Donnerstag (18. September) bei den Kommunen eintreffen und anschließend verschickt.

Für Wähler, die ihre Stimme vor Ort im Wahllokal abgeben möchten, bleibt die alte Wahlbenachrichtigungskarte gültig. Eine neue Karte wird für die Stichwahl nicht verschickt. Sollte die Wahlbenachrichtigungskarte verloren gegangen sein, kann dennoch mit einem Personalausweis gewählt werden.

Die Kommunen informieren außerdem darüber, ab wann eine persönliche Stimmabgabe im Rathaus möglich ist.

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