Hürth: Panne bei Briefwahl
Veröffentlicht: Freitag, 04.09.2020 22:45
Am nächsten Wochenende wird hier an Rhein und Erft gewählt, bei der Stadt Hürth ist jetzt eine Panne passiert. Wie die Stadt jetzt mitgeteilt hat, ist es in einigen wenigen Fällen zu Fehlern gekommen. Entweder haben Briefwähler Stimmzettel für den falschen Wahlbezirk bekommen oder die Unterlagen enthielten nicht alle Stimmzettel.

Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht abgegeben hat, der sollte erstmal checken, ob die Unterlagen komplett sind. Wer dann einen Fehler bemerkt, kann sich beim Wahlamt in Hürth die korrekten Unterlagen geben lassen. Wer seine Briefwahl schon abgegeben hat, der kann seine Wahl beim Wahlamt für ungültig erklären lassen und nochmal neu wählen. Sollten Wähler unvollständige oder falsche Unterlagen abgegeben haben, ist die Wahl im Zweifel ungültig.
Die Briefwahlunterlagen müssen richtigerweise aus Folgendem bestehen:
- Wahlschein, aus dem ersichtlich ist, in welchem Wahlbezirk der/die Wahlberechtigte/r stimmberechtigt ist.
- Ein Stimmzettel für die Wahl zur Vertretung (Rat) der Stadt Hürth. Für die Ratswahl gibt es insgesamt 22 verschiedene Stimmzettel. Der/die Wahlberechtigte hat den Stimmzettel für den jeweiligen Wahlbezirk zu erhalten, in dem er/sie stimmberechtigt ist.
- Stimmzettel für die Wahl der Vertretung des Rhein-Erft-Kreises (Kreistagswahl). Für die Kreistagswahl ist das Gebiet der Stadt Hürth in vier Wahlbezirke eingeteilt. Dabei sind die Stimmbezirke für die Ratswahl wie folgt den Stimmbezirken für die Kreistagswahl zugeordnet:
- Die Stadtwahlbezirke 1 bis 4 und 6 bilden den Kreiswahlbezirk 25.
- Die Stadtwahlbezirke 15 bis 20 bilden den Kreiswahlbezirk 26.
- Die Stadtwahlbezirke 10 bis 14 bilden den Kreiswahlbezirk 27.
- Die Stadtwahlbezirke 5, 7 bis 9, 21 und 22 bilden den Kreiswahlbezirk 28.
- Der Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters.
- Der Stimmzettel für die Wahl des Landrats.
- Der blaue Stimmzettelumschlag.
- Der rote Umschlag für den Wahlbrief.
- Ein Merkblatt zur Briefwahl.
Das Wahlamt befindet sich im 1. Obergeschoss (Zimmer 210 und 211) des Rathauses der Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth. Es ist geöffnet montags, dienstags und mittwochs von 09.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 09.00 bis 17.30 Uhr und freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr. Telefonisch ist das Wahlamt unter 02233/53-780 oder 02233/53-113 zu erreichen. E-Mails an das Wahlamt gehen an wahlamt@huerth.de.