Freispruch im Prozess um Zugunglück in Hürth
Veröffentlicht: Mittwoch, 23.07.2025 16:16
Im Prozess um das tödliche Zugunglück in Hürth hat das Amtsgericht Brühl ein Urteil gefällt. Der Angeklagte wurde freigesprochen, obwohl ihm Fehler nachgewiesen wurden. Das Gericht konnte aber nicht feststellen, dass die ursächlich für die Tötung der beiden Bauarbeiter waren.

Im Prozess um das tödliche Zugunglück in Hürth hat das Amtsgericht Brühl am Mittwoch (23. Juli) den Angeklagten freigesprochen. Zwar konnten dem Sicherheitsmitarbeiter Fehler nachgewiesen werden, das Gericht konnte aber nicht feststellen, dass die ursächlich für die Tötung der beiden Bauarbeiter waren, heißt es.
Der Angeklagte war laut Gericht hauptsächlich für die Nebengleise verantwortlich. Hier fehlte ein Sicherheitsposten, und ein Warnsystem war nicht aufgestellt worden. Zudem konnte eine Übermüdung des Angeklagten nicht ausgeschlossen werden. Das Zugunglück selbst ereignete sich jedoch auf dem Hauptgleis, das der Angeklagte für die Arbeiten freigegeben hatte – nach Absprache mit einem weiteren Verantwortlichen. Dieser hatte ihm die Sperrung des Gleises bestätigt, so der Angeklagte.
Das Gericht stellte fest, dass es nicht die Aufgabe des Angeklagten war, die tatsächliche Sperrung des Gleises zu überprüfen. Der genaue Wortlaut des Gesprächs zwischen den beiden Männern konnte nicht mehr geklärt werden, da der zweite Mann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte. Ein weiterer Zeuge, ein verstorbener Bauarbeiter, stand nicht mehr zur Verfügung.
Ob gegen den zweiten Mann nun Ermittlungen eingeleitet werden oder ob eine Berufung gegen das Urteil erfolgt, ist derzeit noch unklar.