Brühl: Entscheidung zum Phantasialand vor Europäischem Gerichtshof
Veröffentlicht: Donnerstag, 09.09.2021 13:56
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat eine Entscheidung zu den Eintrittspreisen im Brühler Phantasialand gefällt. Und dabei hat der Freizeitpark zumindest einen kleinen Erfolg erstritten.

Es geht um eine grundsätzliche Steuerfrage: Der Freizeitpark muss 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Tickets aufschlagen – und das findet das Phantasialand ungerecht. Schausteller auf Jahrmärkten müssten nur den ermäßigten Satz von sieben Prozent entrichten, obwohl die Angebote fast gleich seien. Deswegen war der Freizeitpark vor das Finanzgericht in Köln gezogen, um das Finanzamt in Brühl zu verklagen. Die Kölner Richter gaben das Verfahren aber an den Europäischen Gerichtshof weiter. Der urteilte jetzt: Grundsätzlich dürften die gleichen Angebote nicht unterschiedlich besteuert werden – aber ob Freizeitparks und Jahrmärkte tatsächlich gleich seien, ließen die Richter offen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers muss bei einer solchen Entscheidung eine Vielzahl von Merkmalen abgewogen werden und das müssten jetzt wieder die Richter in Köln klären.