Bergheim: Ärger um Werbung an Garage

Darf man an seiner eigenen Haus- oder Garagenwand in einem Werbung für andere Unternehmen machen – mit einem Werbebanner oder einem Werbeplakat? Nein, weil es sich um ein Wohngebiet handelt, heißt es von der Stadt Bergheim.

An dieser Garagenwand sollte ein Werbeschild oder -Banner aufgehangen werden.
© Radio Erft/Dominik Becker

Gemäß der Landesbauordnung seien in Kleinsiedlungsgebieten, Dorfgebieten und allgemeinen Wohngebieten Werbeanlagen nur zulässig an der Stätte der Leistung. Das heißt, wenn auf dem Grundstück auch gearbeitet oder das Gewerbe ausgeübt wird. Eine Frau aus Niederaußem hatte bei der Stadt angefragt, ob sie für ein Handwerksunternehmen aus dem Ort ein Werbeschild an der eigenen Garage aufhängen dürfe. Da ihr Grundstück aber nur für Wohnzwecke vorgesehen ist, sei auch die Nutzung der Garagenwand zu Werbezwecken unzulässig, heißt es in einem Schreiben der Stadt. Weiter heißt es: Der Stadt sei nicht daran gelegen, Verfahren zu verkomplizieren, gleichwohl seien die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

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