Anklage nach Raser-Unfall bei Wesseling

Nach einem tödlichen Unfall auf der A555 bei Wesseling vor zwei Jahren ist jetzt Anklage vor dem Brühler Amtsgericht gegen zwei junge Männer erhoben worden. Sie sollen sich ein illegales Autorennen geliefert haben, bei dem eine Frau und ihre Tochter ums Leben kamen.

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Anklage vor Bühler Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung

Der tödliche Unfall auf der A555 bei Wesseling vor zwei Jahren hat für großes Entsetzen gesorgt. Eine Frau und ihre Tochter waren bei einem Zusammenprall mit mutmaßlichen Rasern getötet worden. Jetzt ist Anklage gegen zwei junge Männer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Brühl erhoben worden. Ihnen wird vorgeworfen, sich ein verbotenes Rennen mit Todesfolge geliefert zu haben.

Die zwei damals 20-Jährigen sollen sich am späten Abend des 1. Dezember 2023 mit ihren hochmotorisierten Autos ein Rennen auf der A555 in Fahrtrichtung Bonn geliefert haben. Dabei sollen die Nachwuchsspieler des 1. FC Köln immer wieder mit hohem Tempo nebeneinander gefahren sein und sich gegenseitig links und rechts und über den Seitenstreifen überholt haben. Kurz vor der Auffahrt Wesseling wollten sie dann – laut Anklage - mit Tempo 200 km/h einen Kleinwagen überholen. Es kam zum Zusammenstoß – beide jungen Fahrer verloren die Kontrolle, einer der Wagen kollidierte dann mit dem Kleinwagen. Der explodierte durch den Aufprall – die beiden Insassinnen starben in dem brennenden Auto. Starten soll der Prozess wahrscheinlich im Oktober.

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