Kommunalwahl 2025

Die Stichwahl zur Kommunalwahl 2025 im Überblick

Am 28. September 2025 ist es so weit: Bei den Kommunalwahlen 2025 kommt es im Rhein-Erft-Kreis zu Stichwahlen um das Amt des Landrats oder der Landrätin und auch in einigen Kommunen um das Amt der Bürgermeister*in.

So funktioniert die Stimmabgabe bei der Stichwahl

Wer bereits bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl mit beantragt hat, bekommt diese automatisch zugeschickt.

Alle anderen, die per Brief wählen möchten, müssen die Unterlagen jetzt neu beantragen. Laut Kreisverwaltung sollen die Stimmzettel voraussichtlich bis Donnerstag, 18. September, bei den Kommunen eintreffen und anschließend verschickt werden.

Für Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag lieber im Wahllokal abstimmen möchten, bleibt die bereits verschickte Wahlbenachrichtigungskarte gültig. Eine neue Karte gibt es für die Stichwahl nicht. Wer die Benachrichtigung verloren hat, kann dennoch mit einem gültigen Personalausweis wählen.

Wer wird gewählt?

Am 28. September geht es bei der Stichwahl um den neuen Landrat oder die neue Landrätin. Eine Übersicht über die verbleibenden Kandidat*innen findet ihr hier.

In Bergheim, Brühl, Frechen, Kerpen und Pulheim steht außerdem noch eine Stichwahl für das Bürgermeisteramt an. Die Übersicht über alle verbleibenden Bürgermeisterkandidat*innen gibt es hier.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind nach dem Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die:

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten (z. B. ab dem 29.08.2025 für die Wahl am 14.09.2025)
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kann ich ohne deutschen Pass wählen?

Ja, wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates sind und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.