Am 14. September 2025 ist es so weit: Der Rhein-Erft-Kreis wählt! Wir erklären, wer gewählt wird, wie die Wahl abläuft und wer teilnehmen darf.
Wann finden die Kommunalwahlen statt?
Die Kommunalwahlen in NRW werden alle fünf Jahre abgehalten. Nach der letzten Wahl 2020 steht der nächste Termin am 14. September 2025 an. Die darauffolgende Wahl ist für 2030 geplant. Eine etwaige Stichwahl findet zwei Wochen später statt, am 28. September 2025.
Wer wird gewählt?
Im Rhein-Erft-Kreis wählen wir einen neuen Landrat oder eine neue Landrätin. Eine Übersicht über alle Kandidat*innen findet ihr hier.
Außerdem steht in jeder Stadt die Wahl eines neuen Bürgermeisters oder einer neuen Bürgermeisterin an. Die Ausnahme macht Wesseling, dort wird bei der Kommunalwahl nicht gewählt. Denn in Wesseling hat bereits im Jahr 2022 Ralph Manzke von der SPD vorzeitig das Amt übernommen, da der ehemalige Bürgermeister Erwin Esser aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten ist. Die Übersicht über alle Bürgermeisterkandidat*innen gibt es hier.
Am Tag der Kommunalwahlen in diesem Jahr stehen auch die Wahlen zu den Integrationsräten in den Städten und Gemeinden an. Dieser vertritt Menschen mit internationaler Familiengeschichte und berät integrationspolitische Themen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind nach dem Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die:
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
- seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten (z. B. ab dem 29.08.2025 für die Wahl am 14.09.2025)
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Kann ich ohne deutschen Pass wählen?
Ja, wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates sind und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Wie erfahre ich, ob ich wählen darf?
Alle Wahlberechtigten erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post an ihre Meldeadresse. Wer unsicher ist, kann beim Einwohnermeldeamt nachfragen, ob er oder sie im Wählerverzeichnis steht.
Wer wird gewählt?
Bei uns im Rhein-Erft-Kreis haben alle Wahlberechtigten vier Stimmen (Ausnahme Wesseling): jeder wählt bei den Kommunalwahlen den Stadtrat sowie in einer Bürgermeisterwahl auch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister.
Zusätzlich wird bei uns auch über die Vertretung im Kreistag abgestimmt sowie die Landrätin oder der Landrat direkt gewählt.
Wie wird gewählt?
Bis zum 24. August müssen alle Wahlbenachrichtigungen verschickt sein. Im Rhein-Erft-Kreis gehen die Briefe etwas später raus, als in anderen Städten, weil das Wählerverzeichnis erst vor kurzem fertig geworden ist. Der Versand der Benachrichtigung soll am 14. August starten. Darin stehen zum Beispiel Informationen zum jeweiligen Wahllokal oder zur Briefwahl.
Wer am 14. September vor Ort wählen möchte, kann das zwischen 8 und 18 Uhr tun. Die Infos zum zuständigen Wahllokal stehen in der persönlichen Wahlbenachrichtigung.
Wer per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen online, schriftlich oder persönlich bei der Stadt oder Gemeinde beantragen. Am einfachsten geht das nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Darauf ist erklärt, wie die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Der Wahlbrief sollte dann spätestens drei Werktage vor der Wahl abgeschickt werden.