Woidke zum Umgang mit der AfD: «Da sind Fehler passiert»

Einstufungsvermerk zur AfD Brandenburg als rechtsextrem
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Rechtsextremismus

Potsdam (dpa) - Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) gesteht Fehler im Umgang mit der AfD ein. «Wir haben die AfD lange wie frühere rechte Splitterparteien behandelt. Aber das ist ein Fehler, die AfD ist anders», sagte Woidke dem «Handelsblatt». «Sie ist strategischer, professioneller, spricht gezielt gesellschaftliche Ängste an.» Woidke räumte auch ein, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD in den vergangenen Jahren oft vernachlässigt worden sei. «Da sind Fehler passiert – auch bei uns in Brandenburg.»

Verfassungsschutz sicher: AfD ist rechtsextremistisch

Die AfD in Brandenburg gilt inzwischen als gesichert rechtsextremistisch. Der Verfassungsschutz stufte den Landesverband - nach Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt - vom Verdachtsfall hoch. Das Gutachten zur Einstufung als gesichert rechtsextremistisch legte Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) am Donnerstag offen. 

Der Verfassungsschutz sieht darin verfassungsfeindliche Positionen der AfD ausreichend belegt. Die Landespartei wolle das Staatsvolk als «reine» Gemeinschaft der deutschen, weißen Menschen wiederherstellen, so das Innenministerium. Die AfD stellt die größte Oppositionsfraktion im Landtag. 

Woidke: Verbotsverfahren «dorniger Weg»

Regierungschef Woidke hält ein mögliches AfD-Verbotsverfahren für eine Option. «Wenn der Verdacht besteht, dass eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will, ergibt sich sogar eine Pflicht zum Handeln», sagte er dem «Handelsblatt». «Aber klar ist auch: Das wird ein dorniger Weg – politisch wie juristisch.» Es sei richtig, jetzt Vorbereitungen zu treffen mit einer Arbeitsgruppe. 

Der Koalitionspartner der SPD in Brandenburg, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), hält nichts von einem Verbotsverfahren.

SPD und Union im Bund uneins

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft, wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Die Innenminister von Bund und Ländern haben beschlossen, eine Arbeitsgruppe für den Fall einzurichten, dass das Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung bestätigen sollte. 

Diese soll in dem Fall bewerten, wie sich die Einstufung auf den öffentlichen Dienst auswirken würde, auf den Waffenbesitz und die Sicherheitsüberprüfungen. Um ein Verbotsverfahren geht es dabei nicht. Die SPD hatte bei ihrem Bundesparteitag im Juni aber sofortige ernsthafte Vorbereitungen für ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. Die Union bleibt in der Frage skeptisch.

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