Wieder Böllerverbot in Köln an Silvester

Köln setzt auch in diesem Jahr auf ein Böllerverbot in der Innenstadt. Die Regelungen sind streng, und Verstöße können teuer werden. Doch es gibt Ausnahmen, die für viele Feiernde interessant sein dürften.

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Böller verboten, Raketen erlaubt

In Köln gilt an Silvester ein Böllerverbot in der Innenstadt. Die Verbotszone erstreckt sich linksrheinisch bis zu den Ringen. Innerhalb dieses Bereichs ist das Abfeuern von Silvesterknallern und Böllern untersagt.

Raketen und Feuerwerk, das vor allem schöne Effekte erzeugt, sind jedoch erlaubt. Wer sich nicht an das Verbot hält und trotzdem Böller zündet, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die Stadt Köln weist darauf hin, dass Bußgelder von bis zu 200 Euro möglich sind. In besonders schweren Fällen können sogar Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Zusätzlich zum Böllerverbot in der Innenstadt bleibt es weiterhin untersagt, rund um den Kölner Dom Feuerwerkskörper mitzuführen. Stadtweit gilt außerdem, dass Feuerwerk nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen abgebrannt werden darf.

Sperrungen wegen des hohen Besucherandrangs

In der Silvesternacht wird, wie jedes Jahr, mit vielen Besuchern auf den einzelnen Rheinbrücken und in der Innenstadt gerechnet, weshalb es zu folgenden Verkehrsbeschränkungen und Sperrungen kommen kann:

  •  Deutzer Brücke

Die Deutzer Brücke wird ab 20 Uhr in Fahrtrichtung Heumarkt für Kraftfahrzeuge gesperrt. Die Fahrbahnen werden erst nach Beendigung der Reinigungsarbeiten wieder durch den Autoverkehr genutzt werden können.

  • Hohenzollernbrücke

Die Hohenzollernbrücke wird ab 18.30 Uhr für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordseite und der Südseite voll gesperrt.

  • Mülheimer Brücke

Die Mülheimer Brücke bleibt von Sperrungen unberührt.

  • Südbrücke

Auch die Südbrücke bleibt von Sperrungen unberührt.

  • Severinsbrücke

In Fahrtrichtung Innenstadt wird die Severinsbrücke voraussichtlich ab 22 Uhr für den Autoverkehr gesperrt. Die Fahrtrichtung Deutz ist von den Sperrungen nicht betroffen, jedoch werden ab 22 Uhr in Richtung Deutz die Geh- und Radwege gesperrt. Die gesperrte Fahrbahn der Severinsbrücke wird erst nach Beendigung der Reinigungsarbeiten wieder durch den Autoverkehr genutzt werden können.

  • Zoobrücke

Die Zoobrücke wird für den Rad- und Fußverkehr in beiden Richtungen ab 22 Uhr gesperrt. Die Fahrbahnen bleiben in beide Richtungen offen.

  • Domumgebung

Aufgrund der Schutzzone rund um den Dom kommt es auch zu Straßensperrungen. Folgende Straßen sind ab 18.30 Uhr daher für den Verkehr gesperrt: Komödienstraße, Trankgasse, An den Dominikanern, Stolkgasse, Marzellenstraße, Domprobst-Ketzer-Straße, Burgmauer, Am Domhof, Am Hof, Sporergasse, Kurt-Hackenberg-Platz, Kleine Budengasse, Unter Goldschmied (nördlich der „Kleine Budengasse“). Die Zu- und Ausfahrten zu den Parkhäusern bleiben frei. Darüber hinaus werden Haltverbotszonen in folgenden Straßen eingerichtet: An den Dominikanern, Domprobst-Ketzer-Straße, Komödienstraße, Stolkgasse, Burgmauer, Am Hof und Unter Goldschmied. Die Haltverbote gelten vom 31. Dezember 2025, 15 Uhr, bis 1. Januar 2026.

  • Konrad-Adenauer-Ufer

Das Konrad-Adenauer-Ufer wird in beiden Fahrtrichtungen zwischen dem Theodor-Heuss-Ring und Trankgasse bei Bedarf für den Verkehr gesperrt.

  • Hohenzollernring

Der Hohenzollernring wird bei zu hohem Personenandrang bei Bedarf zwischen dem Rudolfplatz und Friesenplatz voll gesperrt. Bei Bedarf wird die Sperrung auch über diesen Bereich hinaus erweitert.

  • Zülpicher Viertel

Auch das Zülpicher Viertel wird bei Bedarf gesperrt. Davon betroffen ist insbesondere die Zülpicher Straße sowie Teile des Barbarossaplatzes, die Roonstraße, der Hohenstaufenring und die Dasselstraße.

Besucher*innen, die das Feuerwerk von den Rheinbrücken aus bewundern möchten, empfiehlt die Stadt Köln, möglichst frühzeitig mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

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