Wesseling: Urteil nach Hafen-Blockade

Nach der Blockade des Godorfer Hafens ist am Dienstag das Urteil in dem Prozess gegen drei Umweltaktivisten gefallen. Laut dem Kölner Amtsgericht wird das Verfahren wegen Nötigung gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von jeweils 200 Euro eingestellt.

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Im Sommer 2020 hatten Umweltaktivisten mit Kajaks die Ein- und Ausfahrt zum Godorfer Hafen blockiert. Aus Protest gegen den Ölkonzern Shell in Wesseling war außerdem ein Seil über die Einfahrt des Hafens gespannt worden. Acht beladene Schiffe wurden so an der Ein- und Ausfahrt des Hafens gehindert. Laut Anklage konnte die Shell-Raffinerie Wesseling insgesamt sechs Stunden lang wegen der Blockade nicht mit Rohstoffen versorgt werden.

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