Urteil nach Unfall am Hürth-Park

Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und Körperverletzung – so lautet das Urteil, dass das Amtsgericht Brühl jetzt gegen einen 72-jährigen Grevenbroicher gefällt hat.

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Er hat im März 2018 vor dem Hürth-Park einen Unfall verursacht, bei dem eine Frau ums Leben gekommen ist. Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von gut einem Jahr und einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Das Geld soll je zur Hälfte an die Verkehrswacht Rhein-Erft und an den Verein Trauerbegleitung Köln gezahlt werden. Außerdem darf er ein Jahr lang keinen neuen Führerschein beantragen.

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