Steuer-Tipps fürs Home Office

Viele Firmen und Betriebe haben ihre Mitarbeiter in den letzten Wochen ins Home Office geschickt. Von zu Hause aus zu arbeiten kann entspannt sein oder auch Stress bedeuten. Eine Gute Nachricht gibt es aber für fast alle: Die Zeit im Home Office lässt sich steuerlich absetzen!

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Erste Voraussetzung dafür: Der Arbeitgeber muss das Home Office anordnen. Bei vielen Firmen und Betrieben ist das zur Zeit der Fall. Aber nur dann kann die Zeit im Home Office auch steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt nicht für den Fall, wenn der Arbeitgeber nur die Möglichkeit anbietet, von zu Hause aus zu arbeiten. Es muss angeordnet werden!

Das eigene Arbeitszimmer einrichten, um Steuern zu sparen

Für das Home Office selber gilt: Es muss ein separates Arbeitszimmer eingerichtet werden. Mit Schreibtisch, Laptop oder Pc, Telefon und allen Büromaterialien, die man für seine Arbeit braucht. Nur dann kann das Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden. Ein Laptop oder Tablet auf der Terasse oder im Kinderzimmer, auf dem nur Mails gecheckt werden, reicht da leider nicht.

Die Zeit im Home Office kann sich richtig lohnen

Sofern ein eigenes Arbeitszimmer eingerichtet wurde, wird die Zeit, die Größe in Quadratmeter und die monatliche Warmmiete miteinander verrechnet. Dafür gilt die Pauschale, dass pro 100qm Wohnfläche 1000 Euro monatlich umgelegt werden können.

Beispiel: Das eingerichtete Arbeitszimmer ist 20qm groß. Die Warmmiete dafür beträgt also 200 Euro pro Monat. Wenn man jetzt den gesamten März und April wegen Corona im Home Office gearbeitet hat, bekäme man bei der Steuererklärung für die zwei Monate 400 Euro vom Finanzamt zurück. Maximal lassen sich so pro Jahr 1250 Euro absetzen.

Arbeitszimmer mit Fotos dokumentieren

Wichtiger Tipp: Im Zweifel sollte man den Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden zur Sicherheit immer dokumentieren. Ein paar Fotos reichen da schon aus. Dann gibt es keinen Ärger, falls das Finanzamt nach einem Beleg für das eingerichtete Home Office fragt!

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