Rhein-Erft: Quarantänepflicht nach Holland-Urlaub

Seit Donnerstag (13.05.2021) gilt eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Die besagt: wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, muss in Quarantäne. Das gilt aktuell z.B. für die Niederlande, Frankreich oder auch die Türkei.

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Laut der neuen Regelung kann man sich aber fünf Tage nach Einreise mit einem negativen Corona-Befund wieder "freitesten" und dann die Quarantäne wieder verlassen. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden. Grenzpendler müssen sich zweimal pro Woche testen lassen.

Das "Freitesten" aus der Quarantäne ist allerdings nicht möglich, wenn Reisende sich die letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Das sind Länder mit besonders hohem Infektionsrisiko durch bestimmte SARS-CoV-2 Virusvarianten. Dazu zählen z.B. Brasilien, Indien und Südafrika.

Für die Einreise aus einem einfachen Risikogebiet gilt: Getestete, geimpfte und genese Personen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Dies betrifft z.B. die Länder Belgien, Luxemburg, Italien oder Polen.

Links: Neue Einreiseverordnung (kurz erklärt) / Gesetzestext

Link: Übersicht der Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete