Rhein-Erft: Jahrgänge 1959-1964 müssen Führerschein tauschen
Veröffentlicht: Mittwoch, 28.12.2022 17:48
Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde und noch seinen alten Papierführerschein hat, sollte sich in den nächsten Wochen um den Umtausch des Führerscheins kümmern. Denn die Frist für diese Jahrgänge läuft am 19. Januar ab.

Darauf weist unter anderem die Wesselinger Stadtverwaltung nochmal hin. Der Umtausch kann im Bürgeramt der Stadt Wesseling oder in der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen. Wer seinen Führerschein umtauschen will, muss dazu seinen alten Führerschein, seinen Ausweis und ein aktuelles Passbild mitbringen. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro.