Region: RWE darf Lützerath für das Abbaggern vorbereiten

Der Energiekonzern RWE Power hat im Streit um ein Grundstück in Lützerath am Tagebau Garzweiler II einen Teilerfolg errungen. Das Unternehmen darf das Grundstück eines Landwirts für das Abbaggern vorbereiten.

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Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag entschieden – und den Eilantrag auf einen vorläufigen Räumungsstopp zurückgewiesen. Demnach wird die Braunkohle im Boden für die Allgemeinheit gebraucht – und das sei auch mit dem Klimaschutzgebot vereinbar. RWE wollte ursprünglich schon im November anfangen, auf dem Grundstück Gebäude abzureißen und vereinzelte Bäume und Sträucherzu roden. In Lützerath stehen nur noch wenige Gebäude und seit Monaten leben Klimaaktivisten in Zelten, Wohnwagen und verlassenen Häusern. Wie im Hambacher Forst haben Aktivisten auch einige Baumhäuser gebaut. Die Umsiedlung der Bewohner des Ortes wurde schon vor Jahren offiziell abgeschlossen. Es laufen aber trotzdem noch weitere Gerichtsverfahren. Enteignungen wie zum Beispiel beim Autobahnbau oder im Streit um Lützerath beim Tagebau sind immer dann möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit bejaht wird. Beim Tagebau Garzweiler II gilt dies wegen der Versorgung des Energiemarktes mit Braunkohle. Der Energieträger soll nach Absprachen von Bund und Ländern zum Kohleausstieg noch bis mindestens 2035 genutzt werden.

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