Region: Braunkohlenplan Hambach ist verabschiedet

Der vorzeitige Kohleausstieg 2030 hat den nächsten Schritt gemacht: Der überarbeitete Braunkohlenplan Hambach ist verabschiedet. Dieser Schritt war formal noch notwendig.

© Bezirksregierung Köln

Die Rahmenplanung enthält unter anderem Details zur frühzeitigen Nutzung des Sees. Nach Ansicht von Elsdorfs Bürgermeister Andreas Heller ist der Braunkohleplan und die Rahmenplanung der Neuland ambitioniert und gut durchdacht – die Umsetzung werde jedoch die größte Herausforderung. Der neue Braunkohlenplan sieht eine deutliche Verkleinerung des ursprünglich genehmigten Abbaugebiets vor. Morschenich-Alt und der Hambacher Forst bleiben erhalten. Ebenso die ehemalige Kirche in Manheim-Alt, die zu einem kulturlandschaftlich einzigartigen Ort entwickelt werden soll. Naturschutz- und Umweltverbände hatten die Änderungen kritisiert: die ökologischen Belange würden nicht ausreichend verfolgt.

Der Braunkohlenausschuss hat außerdem die Bildung einer Koordinierungsgruppe beschlossen, um die Umsetzung der im Braunkohlenplan und im Rahmenplan der NEULAND HAMBACH angelegten Projekte in den weiteren Plan- und Zulassungsverfahren zu begleiten und deren Fortschritt zu überwachen. In dem Beschluss wurde erneut auch das Land NRW als Fördergeber adressiert, das im Reviervertrag bestätigt hatte, die Entwicklung der Folgelandschaften bis 2040 gezielt entlang der Masterpläne der Umfeldverbünde zu fördern.

Gemäß Beschluss des Braunkohlenausschusses aus dem Jahr 2021 sollen die im Rahmenplan Hambach formulierten Leitbilder zur Entwicklung der Tagebaufolgelandschaft auch in die RWE-Betriebspläne einfließen. Dies stellt sicher, dass die langfristigen Interessen der Anrainerkommunen und die nachhaltige Nutzung der Tagebaufolgelandschaft gewahrt bleiben. Nach dem Feststellungsbeschluss für den geänderten Braunkohlenplan Hambach wird dieser für seine Rechtsverbindlichkeit durch die Landesplanungsbehörde genehmigt, die den Plan im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtages bewilligen muss. 

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