Pulheim/Bergheim: Segmüller-Vergleich weiterhin gültig

Im Rechtsstreit um die Erweiterungspläne des Möbelhauses Segmüller in Pulheim hat die Stadt Leverkusen einen kleinen Teilerfolg vor Gericht errungen.

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Zwar wurde in dem Zusammenhang ein Antrag von Leverkusen abgelehnt – aber die Richter betonten, dass der Vergleich, der vor einigen Jahren ausgehandelt worden ist, weiterhin Bestand hat. Die Beschränkung auf 30.000 Quadratmeter Verkaufsfläche gelte weiterhin – und wenn Segmüller das missachte, verhalte sich die Firma rechtsuntreu.

Diese Sicht der Dinge dürfte auch die Stadt Bergheim freuen, denn zusammen mit Leverkusen kämpft Bergheim gegen die geplante Vergrößerung. Beide Städte befürchten Nachteile für ihren Einzelhandel, wenn Segmüller in Pulheim noch weiter wächst. Deswegen hatten sie auch vor einigen Jahren den Vergleich erstritten. Dass die Stadt Pulheim Segmüller vor einigen Wochen trotzdem eine Baugenehmigung erteilt hatte, war in Bergheim auf Fassungslosigkeit gestoßen. Juristisch erledigt ist das Thema im Übrigen immer noch nicht: Es läuft eine Klage von Bergheim und Leverkusen gegen die Baugenehmigung und Segmüller wiederum hat Bergheim und Leverkusen verklagt und fordert, dass der Vergleich von damals geändert wird.

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