Messe „Wish for a Baby“ darf in Köln stattfinden

Die Messe „Wish for a Baby“ kann wie geplant am Wochenende in Köln stattfinden. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag gegen einzelne Aussteller abgelehnt. Die Stadt hatte die Veranstaltung zuvor unter bestimmten Auflagen genehmigt.

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Verwaltungsgericht Köln weist Eilantrag ab

In Köln darf die Messe „Wish for a Baby“ an diesem Wochenende stattfinden. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag gegen einzelne Aussteller abgelehnt.

Die Stadt Köln hatte die Messe unter Auflagen genehmigt, so gilt beispielsweise ein Verbot für die Vermittlung und Werbung von Leihmutterschaft. Eine Privatperson und ein Verein hatten gegen die Genehmigung der Stadt geklagt. Das Gericht sieht jedoch keine Befugnis für Privatklagen in diesem Fall.

Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Messe „Wish for a Baby“ richtet sich an Paare mit Kinderwunsch und bietet Informationen zu Themen wie künstlicher Befruchtung und anderen Möglichkeiten der Familienplanung.

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