Köln: Weitere Corona-Lockerungen ab Freitag
Veröffentlicht: Mittwoch, 09.06.2021 18:11
Köln hat es geschafft! Fünf Werktage in Folge lagen die Inzidenzwerte unter 35 - jetzt können ab Freitag laut der NRW-Coronaschutzverordnung weitere Lockerungen ("Stufe 1") umgesetzt werden. Und auch der Rhein-Erft-Kreis ist nicht mehr weit entfernt.

Wie bisher auch gelten in Köln ergänzende Regelungen (z.B. Verzehr- und Verweilverbote), die per Allgemeinverfügung erlassen wurden. Eine Verlängerung bzw. Veränderung dieser Verfügung ist für den 14.06.21 vorgesehen. Bis dahin will die Stadt prüfen, "ob Verschärfungen wie z.B. Alkoholabgabeverbote in den Hotspots der sich wieder etablierenden Feierkultur im öffentlichen Raum erforderlich sind".
Auf einen gesonderten Hinweis, dass es ab Freitag zu weiteren Lockerungen kommt, hat die Stadt Köln in ihrer Pressemitteilung am Mittwoch verzichtet. Die Lockerungen der "Stufe 1" wurden uns aber auf Nachfrage am Nachmittag bestätigt.
Werktage in Köln unter der Inzidenz 35:
- Fr, 04.06.2021 (32,8)
- Sa, 05.06.2021 (31,1)
- Mo, 07.06.2021 (26,7)
- Di, 08.06.2021 (23,7)
- Mi, 09.06.2021 (18,3)
Wesentliche Veränderungen bei einer stabilen Inzidenz von unter 35:
- Treffen von mehr Menschen im öffentlichen Raum (ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten, außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten)
- Freibadbesuch ohne Test
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innengastronomie ohne Test
- Partys können draußen mit bis zu 100 Personen, innen mit bis zu 50 Gästen jeweils mit Test und ohne Abstand stattfinden
- Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen bis zu 100 Personen mit Test in diesen Bereich lassen
- Private Veranstaltungen (keine Partys) sind im Außenbereich mit bis zu 250 Gästen ohne Test erlaubt, innen mit bis zu 100 Gästen mit Test
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test (z.B. Fitnessstudios)
- Keine Änderungen beim Friseur oder Kosmetiker: Hier braucht man einen Negativtestnachweis, wenn Dienstleister oder Kunde keine Atemschutzmaske tragen (z.B. fürs Bartschneiden oder eine kosmetische Gesichtsbehandlung).
Und auch der Rhein-Erft-Kreis zieht einen Tag später nach. Dort gelten die Lockerungen ab Samstag.