Köln: Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum

Das Erzbistum Köln muss voraussichtlich kein Schmerzensgeld an eine Frau zahlen, die als Kind von einem Priester sexuell missbraucht worden war. Das sagte ein Richter beim Prozessauftakt am Dienstag am Kölner Landgericht.


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Die Frau war in den 70er- und 80er-Jahren Opfer eines Priesters geworden, der ihr damaliger Pflegevater war. Vor zwei Jahren wurde er schon zu einer Haftstrafe wegen des sexuellen Missbrauchs an insgesamt neun Mädchen verurteilt. Das Gericht hat heute zwar noch keine Entscheidung verkündet, aber deutlich gemacht, dass es wenig Chancen auf Erfolg für die Klägerin sieht. Denn dass der Mann die Klägerin als Pflegetochter aufnehmen durfte, sei eine Entscheidung des Jugendamts gewesen, hieß es. Das Bistum sei deshalb nicht verantwortlich. Die Frau hatte das Erzbistum auf mehr als 800.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Eine Entscheidung soll Mitte September verkündet werden.

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