Köln: Revision nach Schüttel-Urteil eingelegt

Weil er seine wenige Wochen alte Tochter zu Tode geschüttelt hat, ist ein Kölner letzte Woche zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Jetzt geht der Prozess in die nächste Instanz. 

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Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Urteil Revision eingelegt, heißt es von einer Sprecherin des Landgerichts. Der 20-jährige war in der vergangenen Woche wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine erst wenige Wochen alte Tochter massiv geschüttelt hatte, weil sie schrie und ihn das beim Computerspielen störte. Der Säugling starb wenig später in einem Krankenhaus an den Folgen eines Schütteltraumas. Der junge Mann hatte die Tat gestanden und erklärt, er sei alleine mit seiner Tochter überfordert gewesen. Mit ihrem Urteil von drei Jahren Haft blieb die Richterin deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wollte viereinhalb Jahre Haft wegen Totschlags. Laut der Richterin habe man einen Tötungsvorsatz aber nicht zweifelsfrei nachweisen können. Jetzt geht das Ganze vor den Bundesgerichtshof.


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