Köln: Prozess um Gewaltverbrechen wird neu aufgerollt

Das Landgericht Köln muss den Fall eines Mannes neu aufrollen, den es im vergangenen Jahr wegen der Tötung seiner Geliebten verurteilt hatte - und zwar nur wegen Totschlags. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Kölner Gerichts von 2022 auf.

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Die Richter seien damals von einem rechtsfehlerhaften, zu engen Verständnis des Mordmerkmals der Heimtücke ausgegangen, heißt es in einer BGH-Mitteilung. Nun muss sich eine andere Strafkammer des Landgerichts damit befassen - und insbesondere überprüfen, ob es sich nicht doch um einen Mord handelte. Der zum Zeitpunkt des Urteils 34 Jahre alte Mann hatte die Frau, mit der er zuvor eine Affäre hatte, 2020 mit zwei Kopfschüssen getötet. Für die Tat war er mit ihr an eine abgelegene Stelle gefahren. Im Urteil hieß es damals, man habe nicht gesichert feststellen können, ob die Frau im Moment der Schüsse abgelenkt war und somit ein heimtückischer Mord vorlag.

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