Köln: Haftstrafe für Kindesmissbrauch per Internet-Chat

Das Kölner Landgericht hat einen Sexualstraftäter zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er sei gefährlich, sagte der Richter.

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Der 51-jährige Wiederholungstäter soll nach seiner ersten Verurteilung wegen ähnlicher Vergehen über mehrere Jahre Mädchen zwischen 13 und 16 Jahren in Internet-Chats dazu genötigt haben, ihm Nacktbilder und Sex-Videos von sich zuzusenden.Der Angeklagte gab sich in den insgesamt 24 Fällen als gleichaltrig aus. Für die Kontaktaufnahme nutzte er Handys, die er unter falschen Personalien registrieren ließ. Das zeige eine hohe kriminelle Energie, befand das Gericht. Kam der Mann dann in den Besitz von Nacktfotos seiner Opfer, habe er die Mädchen immer wieder unter Druck gesetzt, damit sie weiteres Material schickten. Weil er einige Mädchen gegen ihren ausdrücklichen Willen dazu nötigte, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden waren, wertete das Gericht diese Fälle als Vergewaltigung. Dem Angeklagten sei es aber weniger um die Befriedigung pädo-sexueller Neigungen gegangen, sondern darum, seine Macht zu demonstrieren. Der Mann flog erst auf, als der Bruder eines Mädchens zufällig eine nachricht von ihm las.

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