Köln: Gericht vertagt Entscheidung zum Geißbockheim

Der 1. FC Köln muss weiter auf die Genehmigung für ein erweitertes Trainingsgelände am Geißbockheim warten.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag keine Entscheidung verkündet, sondern sich auf Mittwoch vertagt.

Seit zehn Jahren plant der FC, ein neues Nachwuchsleistungszentrum und weitere Fußballplätze hinter dem Geißbockheim zu bauen – aber es gibt viel Widerstand. Eine Bürgerinitiative hatte am Ende gegen die FC-Pläne geklagt – und auch teilweise schon Recht bekommen: das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den entsprechenden Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Dagegen hat der 1. FC Köln aber vor dem Bundesverwaltungsgericht Einspruch eingelegt. Die Stadt Köln hatte dem Club angeboten, statt dessen nach Marsdorf umzuziehen. Doch das hat der Verein vor kurzem endgültig abgelehnt. Er will sich unbedingt rund um das Geißbockheim erweitern. Dafür braucht der FC aber Flächen im Grüngürtel, die aus Sicht der Gegner tabu sein sollten.

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