Kerpen/Rhein-Erft: Hambi-Räumung erneut vor Gericht

Der Hambacher Forst bei Kerpen steht für den Kampf gegen den Abbau von Braunkohle im Rheinischen Revier – und beschäftigt in einer Woche das oberste Verwaltungsgericht in NRW. Es geht darum, ob die Räumung des Waldes im Jahr 2018 rechtmäßig war.

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Ein damaliger Bewohner der Baumhäuser hat die Stadt Kerpen verklagt – und vor dem Kölner Verwaltungsgericht hat er schon einen Sieg eingefahren. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Grund für die Räumung nur ein Vorwand war. Ein riesiges Polizeiaufgebot zog damals in den Hambacher Forst und riss rund 90 Baumhäuser ab – um den Brandschutz und das Bauordnungsrecht durchzusetzen, hieß es damals. Verantwortlich für die Räumung war die Stadt Kerpen, die aber auf Weisung des NRW-Bauministeriums gehandelt hatte. Laut dem Kölner Gericht war der Abriss der Baumhäuser mit dieser Begründung zweckwidrig und fehlerhaft. Es gebe Gesprächsnotizen und Mails die zeigen, dass es nur darum ging, alle Baumhäuser so schnell wie möglich abzureissen, damit die Rodung des Waldes durch den Energiekonzern RWE umgesetzt werden kann.

Im Hambacher Forst hatten Umweltaktivisten seit 2012 Baumhäuser errichtet. Im Herbst 2018 wurden dann bei einem der größten Polizei-Einsätze in der NRW-Geschichte alle Baumhäuser geräumt. Kurz danach hatte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren einen vorläufigen Rodungsstopp verfügt. Die Richter befanden, der Ausgang des Verfahrens sei offen. Es sollten vor Ort keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden. Und tatsächlich: Die Politik entschied im Kohle-Kompromiss auch, dass der Hambacher Forst erhalten bleiben soll. Die Abbruchkante des Tagebaus endet kurz vor dem Waldsaum.

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