Kann der Chef mich zur Mediation zwingen?

Eine Gruppe Kolleginnen und Kollegen an einem Stehtisch
© Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Fragen aus dem Arbeitsrecht

Berlin (dpa/tmn) - Dass es am Arbeitsplatz zu Konflikten mit anderen Mitarbeitenden kommt, kann immer mal passieren. Doch wenn die Unstimmigkeiten bestehen bleiben, schadet das dem Klima. In solchen Fällen kann eine Mediation helfen. 

Bei einer Mediation geht es darum, dass zwei im Konflikt stehende Personen mit der Hilfe einer dritten neutralen Person eine gemeinsame Lösung für das Problem finden. So hilfreich das auch sein kann, es sind nicht immer alle gewillt, zusammen eine Lösung zu erarbeiten. Kann der Arbeitgeber einen dann dazu verpflichten?

«Eine Mediation ist immer freiwillig», erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das heißt, dass der Arbeitgeber Angestellte grundsätzlich nicht dazu zwingen kann, diese Option zu wählen.

Arbeitgeber kann Personal- oder Klärungsgespräche anordnen

Unabhängig davon kann der Arbeitgeber aber anordnen, dass Beschäftigte an einem Personal- oder Klärungsgespräch teilnehmen. Solche Anweisungen sind zulässig, sofern sie angemessen und zumutbar sind.

Darüber hinaus stehen dem Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, um Konflikte im Betrieb zu entschärfen, so der Fachanwalt. 

Dazu zählen etwa organisatorische Änderungen wie die Anpassung von Teamstrukturen oder Arbeitsbereichen. Zudem können im Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Regelungen auch interne Verfahren für die Klärung von Konfliktsituationen geschildert sein.

Nicht alle Maßnahmen kann man ablehnen

Arbeitnehmer können Maßnahmen des Arbeitgebers nicht ohne Weiteres ablehnen. Verweigern sie die Befolgung einer rechtmäßigen Weisung ohne sachlichen Grund, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, etwa eine Abmahnung oder – im Einzelfall – eine Kündigung.

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Alexander Bredereck
Alexander Bredereck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.© Bredereck Willkomm Rechtsanwält/dpa-tmn
Alexander Bredereck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
© Bredereck Willkomm Rechtsanwält/dpa-tmn

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