Hürth: Gymnasien müssen Kinder aus Hürth per Los abweisen

Über 30 Hürther Kinder werden ab dem Sommer nicht auf ein Gymnasium in ihrer Stadt gehen können. Sie mussten auf Druck der Bezirksregierung abgelehnt werden. Denn es gab am Ernst-Mach-Gymnasium und am Albert-Schweitzer-Gymnasium zu viele Anmeldungen, deshalb wurde gelost. Und zwar sowohl unter Hürther Kindern als auch Kindern aus anderen Städten.

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Ein Unding, sagen die SPD und CDU-Fraktionen unisono nach dem Schulausschuss. Mit einem Dringlichkeitsantrag wollte die Stadt dafür sorgen, dass Hürther Kinder an den Gymnasien bevorzugt werden. Dem schob die Bezirksregierung den Riegel vor und hat die Schulleiter angewiesen, die Plätze unter allen Anmeldungen auszulosen. Die Stadt will jetzt zum Rat in gut zwei Wochen eine Beschlussfassung vorlegen, die es doch noch ermöglicht, dass alle Hürther Kinder in Hürth beschult werden können.


„Die Bezirksregierung setzt sich über den Beschluss und Willen der Hürther Verwaltung und Politik hinweg. Man gewinnt den Eindruck, dass es hier um ganz anderen Interessen geht. Wenn die Stadt Hürth, wie von der Bezirksregierung vorgeschlagen, zwei zusätzliche Klassen aufmachen würde, wäre ja auch noch Platz für Kinder aus Köln. Wo aber Klassenzimmer herkommen sollen, bleibt der Stadt überlassen. Und ob es mehr Personal dafür gibt, kann auch niemand sagen“, empört sich SPD-Ratsmitglied Katrin Härtl.


„Wir sind fassungslos“, zeigt sich Gudrun Baer, Sprecherin der CDU-Fraktion im Bildungsausschuss, konsterniert. „Im Schulausschuss habe ich heute Abend miterleben müssen, wie die Bezirksregierung in Köln die Wünsche Hürther Eltern, ihre Kinder an einem unserer beiden Gymnasien anmelden zu können, eiskalt ignoriert.“ CDU-Ratsmitglied Uli Klugius erläutert: „Die Bezirksregierung Köln hat durch ihre Anweisung jetzt geschafft, dass 31 Hürther Familien in den nächsten Tagen erfahren werden, dass ihr Kind nicht an einem Gymnasium in ihrer Heimatstadt angenommen wird. Wir können allen betroffenen Eltern nur dringend ans Herz legen: Nutzen Sie alle rechtlichen Möglichkeiten zum Widerspruch! Beschweren Sie sich bei der Bezirksregierung!“ 

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