Hürth: Ermittlung der Staatsanwaltschaft zu Zugunglück

Nach dem tödlichen Zugunglück am Donnerstag in Hürth-Fischenich laufen die Ermittlungen zur Unfallursache auf Hochtouren. Bei der Kölner Staatsanwaltschaft ist jetzt ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden.

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Nach wie vor ist unklar, ob die Strecke während der Arbeiten gesperrt war und die Arbeiter auf den Gleisen seien durften. Überprüft wird, welche Sicherungsvorschriften für solche Einsätze existieren und wer möglicherweise dagegen verstoßen hat, heißt es von Kölns Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Geklärt werden soll, ob es bei dem Tod der beiden Männer Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden gibt. Überprüft wird, welche Sicherungsvorschriften für solche Einsätze existieren und wer gegebenenfalls dagegen verstoßen hat. Und auch was zwischen den Beteiligten des Arbeitseinsatzes in Hürth vor Ort besprochen wurde. Laut der Bahn sollten dort Kabel verlegt werden. Bei dem Unfall waren am Donnerstag in Fischenich zwei Arbeiter auf offener Strecke an den Gleisen von einem Intercity erfasst und getötet worden. Fünf weitere Arbeiter erlitten einen Schock und mussten von Rettungssanitätern und Notfallseelsorgern betreut werden. Die Strecke war bis in den Abend hinein gesperrt.

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